Überblick

Vergabeportale in Deutschland

Deutschland hat kein zentrales Vergabeportal. Der Bund, die EU und alle 16 Bundesländer betreiben eigene Plattformen, dazu kommen überregionale Anbieter und zahlreiche kommunale Systeme. Wer öffentliche Aufträge sucht, muss deshalb zuerst verstehen, welches Portal wofür zuständig ist.

Stand: 27. Juli 2026 — alle Verlinkungen zu diesem Zeitpunkt geprüft.

Drei Arten von Portalen

Die Begriffe werden oft vermischt, aber die Portale erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Diese Unterscheidung erspart viel Suchaufwand.

Bekanntmachungs- und Suchdienste

Hier werden Vergaben veröffentlicht und durchsuchbar gemacht. Wer wissen will, was ausgeschrieben ist, sucht auf dieser Ebene — TED für europaweite Verfahren, der Datenservice Öffentlicher Einkauf und service.bund.de für deutsche.

e-Vergabe-Plattformen

Hier laufen die Verfahren selbst: Vergabeunterlagen herunterladen, Bieterfragen stellen, Angebote rechtsverbindlich einreichen. Jedes Bundesland betreibt mindestens eine solche Plattform, der Bund ebenso.

Kommerzielle Ausschreibungsdienste

Kostenpflichtige Rechercheangebote, die Bekanntmachungen aus vielen Quellen zusammenführen und aufbereiten. Sie ersetzen die amtlichen Portale nicht, sondern bündeln deren Inhalte.

Bund und EU

Diese vier Adressen decken den größten Teil der überregionalen Veröffentlichungen ab.

  • TED (Tenders Electronic Daily)

    Supplement zum Amtsblatt der EU. Hier erscheinen alle Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte — europaweit und in allen Amtssprachen.

  • Datenservice Öffentlicher Einkauf

    Zentraler Bekanntmachungsdienst des Bundes. Bündelt deutsche Vergabebekanntmachungen als offene Daten, einschließlich nationaler Verfahren unterhalb der Schwellenwerte.

  • service.bund.de

    Ausschreibungssuche der öffentlichen Verwaltung. Veröffentlichungen von Bund, Ländern und Kommunen in einer durchsuchbaren Oberfläche.

  • e-Vergabe des Bundes

    Die Vergabeplattform des Bundes, betrieben vom Beschaffungsamt des BMI. Hier laufen die Verfahren der Bundesbehörden ab — von den Unterlagen bis zur Angebotsabgabe.

Die Plattformen der 16 Bundesländer

Jedes Land betreibt einen eigenen zentralen Einstieg. Viele Kommunen veröffentlichen dort mit, einige führen zusätzlich eigene Portale.

Überregionale Plattformen und Dienste

Diese Anbieter arbeiten länderübergreifend. Ein Teil der Landesportale basiert technisch auf derselben Software.

  • Deutsches Vergabeportal (DTVP)

    Überregionale e-Vergabe-Plattform auf Basis der cosinex-Software, genutzt von Vergabestellen in ganz Deutschland.

  • subreport ELViS

    Eine der ältesten Vergabeplattformen Deutschlands, verbreitet im Bau- und Kommunalbereich.

  • evergabe.de

    Plattform der Administration Intelligence AG, im Einsatz bei Bundes-, Landes- und Kommunalstellen.

  • Deutsches Ausschreibungsblatt

    Kommerzieller Ausschreibungsdienst, der Bekanntmachungen aus vielen Quellen redaktionell zusammenführt.

Was das für die Praxis bedeutet

Für die Angebotsabgabe führt kein Weg an der jeweiligen e-Vergabe-Plattform vorbei: Wer auf eine Ausschreibung des Landes Sachsen bietet, tut das über die sächsische Plattform, bei einer Bundesbehörde über die e-Vergabe des Bundes. Eine Registrierung ist dort in aller Regel kostenlos.

Für das Finden relevanter Ausschreibungen gilt das nicht. Bekanntmachungen müssen veröffentlicht werden, und ein großer Teil der deutschen Veröffentlichungen läuft über zentrale Bekanntmachungsdienste zusammen. Statt täglich ein Dutzend Portale abzusuchen, genügt es, diese Ebene zu beobachten — und die Treffer gegen das eigene Leistungsspektrum zu filtern.

Genau das ist der Grund, warum die reine Zahl überwachter Portale wenig aussagt. Entscheidend ist, ob die Veröffentlichungen erfasst werden, die zu Ihnen passen — und ob nachvollziehbar ist, warum ein Treffer angezeigt wird.

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