Die Schwellenwerte ab dem 1. Januar 2026
Die EU-Kommission hat die Werte mit drei Delegierten Verordnungen vom 22. Oktober 2025 neu festgesetzt, veröffentlicht im Amtsblatt am 23. Oktober 2025. Sie gelten vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027. Alle Beträge verstehen sich ohne Umsatzsteuer.
| Auftraggeber | Auftragsart | Schwellenwert | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Öffentliche Auftraggeber | Bauaufträge | 5.404.000 € | Art. 4 Buchst. a RL 2014/24/EU |
| Öffentliche Auftraggeber | Liefer- und Dienstleistungen | 216.000 € | Art. 4 Buchst. c RL 2014/24/EU |
| Zentrale Regierungsbehörden (in Deutschland Bundeskanzleramt und Bundesministerien, § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB) | Liefer- und Dienstleistungen | 140.000 € | Art. 4 Buchst. b RL 2014/24/EU |
| Öffentliche Auftraggeber | Soziale und andere besondere Dienstleistungen | 750.000 € | Anhang XIV RL 2014/24/EU, unverändert |
| Sektorenauftraggeber | Liefer- und Dienstleistungen | 432.000 € | Art. 15 Buchst. a RL 2014/25/EU |
| Sektorenauftraggeber | Bauaufträge | 5.404.000 € | Art. 15 Buchst. b RL 2014/25/EU |
| Sektorenauftraggeber | Soziale und andere besondere Dienstleistungen | 1.000.000 € | RL 2014/25/EU, unverändert |
| Konzessionsgeber | Bau- und Dienstleistungskonzessionen | 5.404.000 € | Art. 8 Abs. 1 RL 2014/23/EU |
Die Werte für soziale und andere besondere Dienstleistungen hat die Kommission nicht angepasst; sie betragen unverändert 750.000 Euro für öffentliche Auftraggeber und 1.000.000 Euro für Sektorenauftraggeber. So weist es auch das Land Berlin in seinem Vergabeservice aus.
Was sich gegenüber 2024 und 2025 geändert hat
Die Schwellenwerte sind leicht gesunken. Die Delegierten Verordnungen ersetzen jeweils den bisherigen Betrag:
| Wert | Bis 2025 | Ab 2026 |
|---|---|---|
| Bauaufträge und Konzessionen | 5.538.000 € | 5.404.000 € |
| Liefer- und Dienstleistungen, öffentliche Auftraggeber | 221.000 € | 216.000 € |
| Liefer- und Dienstleistungen, zentrale Regierungsbehörden | 143.000 € | 140.000 € |
| Liefer- und Dienstleistungen, Sektorenauftraggeber | 443.000 € | 432.000 € |
Der Grund ist technisch: Die Werte folgen dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen der Welthandelsorganisation, das die Schwellen in Sonderziehungsrechten festlegt. Die Kommission setzt die Euro-Beträge deshalb alle zwei Jahre mit Wirkung zum 1. Januar neu fest.
Wie der Auftragswert geschätzt wird
Ob ein Auftrag die Schwelle erreicht, entscheidet der geschätzte Wert zum Zeitpunkt der Bekanntmachung. Die Vergabeverordnung gibt dafür feste Regeln vor (§ 3 VgV):
- Maßgeblich ist der voraussichtliche Gesamtwert ohne Umsatzsteuer, einschließlich Optionen und Vertragsverlängerungen.
- Wird ein Vorhaben in Losen vergeben, zählt der geschätzte Gesamtwert aller Lose.
- Bei Rahmenvereinbarungen zählt der Gesamtwert aller Einzelaufträge, die während der Laufzeit geplant sind.
- Ein Auftrag darf nicht so aufgeteilt werden, dass er unter die Schwelle fällt, es sei denn, es gibt objektive Gründe dafür.
Welche Beträge öffentliche Aufträge tatsächlich erreichen, zeigt unsere Auswertung der Auftragswerte in Deutschland.
Unterhalb der Schwellenwerte: nationale Wertgrenzen
Unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt nationales Recht. Für den Bund regelt die Bundeshaushaltsordnung, welche Verfahren vorausgehen müssen, und erlaubt Direktaufträge bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 50.000 € ohne Umsatzsteuer (§ 55 Abs. 2 BHO). Der Auftraggeber soll dabei zwischen den beauftragten Unternehmen wechseln.
Die Länder legen eigene Wertgrenzen fest, die sich von denen des Bundes und untereinander unterscheiden. Welche Plattformen und Regeln in einem Land gelten, finden Sie über die Übersicht der Vergabeportale. Welche Verfahren es ober- und unterhalb der Schwellen gibt, erklärt der Artikel zu den Vergabearten.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der EU-Schwellenwert für Bauaufträge 2026?
5.404.000 Euro ohne Umsatzsteuer, gültig für 2026 und 2027. Zuvor lag er bei 5.538.000 Euro.
Welcher Schwellenwert gilt für Liefer- und Dienstleistungen?
216.000 Euro für öffentliche Auftraggeber allgemein. Für zentrale Regierungsbehörden, in Deutschland das Bundeskanzleramt und die Bundesministerien, gilt 140.000 Euro (§ 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB). Sektorenauftraggeber haben 432.000 Euro.
Wird der Auftragswert mit oder ohne Umsatzsteuer berechnet?
Ohne. Maßgeblich ist der geschätzte Gesamtwert ohne Umsatzsteuer, einschließlich Optionen und Vertragsverlängerungen (§ 3 Abs. 1 VgV). Bei Losen zählt der Gesamtwert aller Lose.
Wann ändern sich die Schwellenwerte wieder?
Die EU-Kommission setzt sie alle zwei Jahre mit Wirkung zum 1. Januar neu fest. Die aktuellen Werte gelten für 2026 und 2027, die nächsten voraussichtlich ab dem 1. Januar 2028.
Was gilt unterhalb der EU-Schwellenwerte?
Nationales Recht: beim Bund das Haushaltsrecht, in den Ländern die jeweiligen Landesregeln mit eigenen Wertgrenzen. Beim Bund sind Direktaufträge bis 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer ohne Vergabeverfahren zulässig (§ 55 Abs. 2 BHO).
Weiterlesen
- Vergabearten erklärt
- Auftragswerte in Deutschland
- Öffentliche Ausschreibungen finden
- Vergabeportale in Deutschland
Quellen
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152 (Richtlinie 2014/24/EU)
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/2150 (Richtlinie 2014/25/EU, Sektoren)
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/2151 (Richtlinie 2014/23/EU, Konzessionen)
- Land Berlin, Vergabeservice: Neue EU-Schwellenwerte 2026/2027
- § 106 GWB: Schwellenwerte
- § 3 VgV: Schätzung des Auftragswerts
- § 55 BHO: Öffentliche Aufträge
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Stand der Angaben: 30. September 2026.