Die kostenlosen amtlichen Quellen
Öffentliche Auftraggeber machen ihre Verfahren bekannt. Wo das geschieht, hängt vor allem vom Auftragswert ab: Oberhalb der EU-Schwellenwerte erscheinen die Bekanntmachungen EU-weit, darunter gelten nationale Regeln. Diese Quellen sind kostenlos:
| Quelle | Was dort erscheint | Betrieben von |
|---|---|---|
| TED | Die EU-weiten Bekanntmachungen, als Online-Version des Supplements zum Amtsblatt der EU | Europäische Union |
| Datenservice Öffentlicher Einkauf (oeffentlichevergabe.de) | Bekanntmachungen von Bund, Ländern und Kommunen, ohne Registrierung durchsuchbar und als offene Daten abrufbar | Beschaffungsamt des BMI |
| service.bund.de | Ausschreibungen und vergebene Aufträge der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung | Bundesverwaltungsamt |
| Vergabeplattformen der Länder | Die Verfahren der jeweiligen Landesverwaltung, oft auch von Kommunen | Die Länder, teils mit Dienstleistern |
Welche Plattform ein Land nutzt und wer sie betreibt, steht in unserer Übersicht der Vergabeportale. Für die Angebotsabgabe führt kein Weg an der Plattform vorbei, die in der Bekanntmachung genannt ist.
Oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte
Ob ein Auftrag EU-weit ausgeschrieben wird, entscheidet sein geschätzter Wert ohne Umsatzsteuer im Vergleich zu den EU-Schwellenwerten (§ 106 GWB). Für Bauaufträge liegt der Wert 2026 und 2027 bei 5.404.000 Euro, für Liefer- und Dienstleistungen der meisten Auftraggeber bei 216.000 Euro. Alle Werte stehen im Artikel zu den EU-Schwellenwerten.
Aufträge unterhalb der Schwellenwerte erscheinen nicht auf TED, sondern auf nationalen Plattformen. Wer nur TED beobachtet, sieht deshalb nur einen Ausschnitt des Marktes.
Was kostenpflichtige Dienste ergänzen
Ausschreibungsdienste und Ausschreibungssoftware ersetzen die amtlichen Quellen nicht, sie bauen auf ihnen auf. Ihr Nutzen liegt in drei Dingen:
- Sie bündeln viele Quellen in einer Suche, statt dass Sie jede Plattform einzeln prüfen.
- Sie filtern nach Ihrem Profil, etwa nach CPV-Codes, Suchbegriffen und Regionen.
- Sie benachrichtigen Sie, wenn etwas Passendes erscheint, oft mit einer Einschätzung der Passung.
Die Anbieter unterscheiden sich stark in Abdeckung, Ansatz und Preismodell. Einen Überblick mit Auswahlkriterien gibt der Vergleich von Ausschreibungssoftware, den wir als Anbieter in diesem Markt offenlegen.
So gehen Sie vor
- 1
Leistungen in CPV-Codes übersetzen
Auftraggeber ordnen jeden Auftrag mit CPV-Codes ein. Suchen Sie die Codes, die Ihre Leistungen beschreiben, im CPV-Verzeichnis.
- 2
Suchbegriffe ergänzen
Titel nennen oft die Maßnahme statt des Gewerks. Begriffe wie Unterhaltsreinigung oder Deckenerneuerung finden, was Codes allein verfehlen.
- 3
Regionen festlegen
Legen Sie fest, in welchen Ländern oder Regionen Sie Aufträge ausführen können.
- 4
Quellen täglich prüfen oder prüfen lassen
Neue Bekanntmachungen erscheinen laufend. Prüfen Sie die Quellen regelmäßig selbst oder lassen Sie sich passende Treffer melden.
- 5
Unterlagen früh lesen
Eignungskriterien und Fristen entscheiden, ob ein Angebot überhaupt möglich ist. Lesen Sie die Vergabeunterlagen, bevor Sie Zeit investieren.
Die passenden Codes finden Sie im CPV-Verzeichnis, worauf es bei den Unterlagen ankommt, im Artikel zu den Vergabeunterlagen.
Häufige Fragen
Kann ich öffentliche Ausschreibungen kostenlos finden?
Ja. TED, der Bekanntmachungsservice des Datenservice Öffentlicher Einkauf und service.bund.de sind kostenlos, ebenso die Recherche auf den Vergabeplattformen der Länder. Kostenpflichtige Dienste sparen vor allem Zeit, weil sie die Quellen bündeln und nach Ihrem Profil filtern.
Muss ich mich registrieren, um Vergabeunterlagen zu lesen?
Bei EU-weiten Verfahren nicht: Der Auftraggeber muss die Unterlagen unter einer elektronischen Adresse unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar machen (§ 41 Abs. 1 VgV). Für Bieterfragen und die Angebotsabgabe verlangen die Plattformen eine Registrierung.
Wo finde ich Ausschreibungen des Bundes?
Im Bekanntmachungsservice des Datenservice Öffentlicher Einkauf und auf service.bund.de. Die Vergabeplattform des Bundes ist die e-Vergabe, geschaffen vom Beschaffungsamt des BMI.
Wo werden Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte veröffentlicht?
Auf nationalen Plattformen: den Portalen der Länder, der e-Vergabe des Bundes und kommunalen Systemen. Der Datenservice Öffentlicher Einkauf bündelt nach Angabe des Beschaffungsamts nationale und EU-weite Bekanntmachungen.
Weiterlesen
- Vergabeportale in Deutschland
- EU-Schwellenwerte 2026/2027
- CPV-Codes nachschlagen
- Ausschreibungssoftware im Vergleich
- Vergabeunterlagen prüfen
Quellen
- TED: Über TED
- Beschaffungsamt des BMI: Datenservice Öffentlicher Einkauf
- service.bund.de: Über service.bund.de
- Beschaffungsamt des BMI: e-Vergabe
- § 41 VgV: Elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen
- § 106 GWB: Schwellenwerte
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Stand der Angaben: 30. September 2026.